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Stillen – im Job

in Zusammenarbeit mit der AFS Ob eine Mutter erwerbstätig ist oder nicht – jede Mutter und jedes Kind haben ein gesetzlich geschütztes Recht auf Stillen. Die Welt- gesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für alle Frauen: Sechs Monate ausschließlich stillen, das heißt, keine andere Nahrung oder Flüssigkeit außer Muttermilch, und danach neben geeigneter Beikost weiterstillen bis zum Ende des zweiten Lebensjahres und darüber hinaus.

In diesem Artikel:

Stillen im Job nützt allen

Für den Arbeitgeber

  • Nicht gestillte Kinder erkranken häufiger und schwerer als Stillkinder. Das bedeutet mehr Fehlzeiten der Mütter.
  • Die Gewährung von Stillzeiten erhöht die Zufriedenheit, die Unternehmensidentifikation und die Produktivität der Mitarbeiterinnen lange über die Zeit des Stillens hinaus.
  • Stillzeiten sind für den Arbeitgeber zunächst ein Kostenfaktor. Aber sie machen sich bezahlt.

Für die Mutter

  • Sie kann auch bei zeitweise Trennung vom Kind eine besondere Nähe zu ihm behalten.
  • Sie weiß, dass ihr Kind die Nahrung bekommt, die es braucht.
  • Sie vermeidet den Stress häufigerer Erkrankungen von nicht gestillten Kindern.
  • Sie schützt ihre eigene Gesundheit, denn Frauen, die nicht stillen, haben ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs und einige andere Krankheiten.

Für das Kind

  • Es behält die Sicherheit der ursprünglichen Nähe zur Mutter.
  • Es erhält den immunologischen Schutz der Muttermilch.
  • Es erhält die ihm angemessene Ernährung.

Stillen und Job organisieren

Sag deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt, dass du stillst und die gesetzlichen Stillzeiten in Anspruch nehmen wirst. Sprich ab, ob du dir das Kind zum Stillen bringen lässt oder zu den Stillpausen nach Hause fährst, bzw. die Stillzeit an Anfang oder Ende Ideiner Arbeitszeit legst oder ob du in den Stillpausen in einem geeigneten Raum abpumpst. Stille, wann immer du zu Hause bist. Wecke dein Kind gegebenenfalls zum Stillen, bevor du zur Arbeit gehst, es gewöhnt sich in der Regel rasch daran. Es kann sein, dass dein Kind nachts häufiger wach wird und bei dir sein möchte, wenn es tagsüber mehr von dir getrennt ist. Wenn du es in deiner Nähe hast und in deinem Bett stillst, kannst du dabei weiterschlafen.

Muttermilch gewinnen

Du kannst zu Hause bereits einige Zeit vor Arbeitsantritt beginnen, ein- bis zweimal täglich Muttermilch zu sammeln. Dadurch kannst du das Abpumpen bzw. das Gewinnen von Hand üben und dir einen kleinen Milchvorrat anlegen. Hinten im Kühlschrank (nicht in der Tür!) hält sich die Milch 72 Stunden. Portionsweise bei –18°C eingefroren, kannst du die Milch mehrere Monate lang aufbewahren.

In der Stillgruppe kannst du dir zeigen lassen, wie du deine Milch abpumpst oder von Hand gewinnst. Du kannst zum Abpumpen eine mechanische Kolbenpumpe oder eine elektrische Milchpumpe verwenden. Es gibt auch tragbare elektrische Pumpen mit Doppelpumpset zu kaufen, mit denen du beide Brüste gleichzeitig abpumpst.

Bild: Medela

Muttermilch füttern

In den Zeiten, in denen du zu Hause bist, kannst du dein Kind nach Bedarf stillen. Du brauchst nur die Zeiten deiner Abwesenheit zu überbrücken, in denen deiner Kind mit dem Becher, dem Löffel oder auch mit der Flasche gefüttert werden kann. Manche Kinder akzeptieren das Füttern nicht von ihrer Mutter, aber in deren Abwesenheit von anderen Personen.

Beim Füttern sollte das Tempo, in dem gefüttert wird, immer vom Kind bestimmt werden. Das Kind sollte immer gut abgestützt aufrecht gehalten werden, dann kann es kontrollierter trinken, als wenn es flach liegt.

Beim Füttern mit der Flasche sollte außerdem auf folgendes geachtet werden, um den Wechsel zwischen Brust und Flasche zu erleichtern:

  • Die Lippen des Kindes mit dem Sauger berühren und erst, wenn es den Mund weit öffnet, den Sauger hineinstecken, damit es sich das für das Stillen nötige weite Öffnen des Mundes nicht abgewöhnt.
  • Den Sauger vom Kind bis ganz hinten einsaugen lassen, damit er dort ist, wo auch die Brustwarze hingehört, und damit die Lippen den breiten Ansatz des Saugers umschließen.
  • Flasche fast waagerecht halten, so dass gerade keine Luft im Sauger ist, aber dem Kind die Nahrung nicht zu schnell in den Mund läuft.
  • Kleines Saugerloch (Teesauger) wählen.

Wenn das Kind älter als ein halbes Jahr ist, kann statt dessen eine Beikost-Mahlzeit eingeschoben werden. Getränke kann das Kind aus einem normalen Bescher trinken, Flaschen oder Lerntassen sind nicht nötig.

Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS)

Die AFS (Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen) ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung des Stillens. Die Grundlage ihrer Arbeit ist die Selbsthilfe mit ehrenamtlicher Mutter-zu-Mutter-Beratung bei offenen Stilltreffen und bei telefonischer Beratung vor Ort sowie über eine bundesweite Hotline. Die dort tätigen AFS-Stillberaterinnen sind Mütter mit eigener Stillerfahrung und einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung, die die AFS für ihre Mitglieder entwickelt hat.

© Utta Reich-Schottky

Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.V.
Tel. 0228.350 38 71
Fax. 0228.350 38 72
Mail:
geschaeftsstelle@afs- stillen.de
Internet:www.afs-stillen.de