MENU

Elternzeit beantragen: Alles zum Elternzeit-Antrag

Du weißt nicht, wie und wo du die Elternzeitmeldung machen sollst oder welche Unterlagen du befügen musst? Und wie wirkt es sich aus, wenn dein Kind ein Frühchen ist? Hier findest du alle Antworten auf Fragen rund um die Anmeldung deiner Elternzeit.

In diesem Artikel:

Wie und wo wird Elternzeit angemeldet?

Die Elternzeit meldest du schriftlich bei deinem Arbeitgeber an. Die Anmeldung muss deinem/deiner Chef:in spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit unterschrieben vorliegen.  Wir empfehlen, die Mitteilung bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken.

Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, den du über die gesamte Elternzeit genießt. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.

Hier findest du weitere Hinweise für deinen Anmeldung:

Artikel: Antrag auf Elternzeit

Artikel: Elternzeit – Chance für Familie und Beruf

Artikel: Elternzeit und Elterngeld

Was muss die Anmeldung beinhalten?

Ein formloses Schreiben an deine:n Chef:in genügt. Bitte beachte: Mit deiner ersten Anmeldung einer Elternzeit gibst du verbindlich an, wie du die folgenden zwei Jahre deiner Elternzeit gestalten willst, d.h. in welchen Zeiträumen innerhalb von zwei Jahren du Elternzeit haben willst.

Gib dabei genaue Daten an und vermeide Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“. Wenn du als Vater unmittelbar nach der Geburt deines Kindes Elternzeit nehmen möchtest, gib als Beginn „ab Geburt“ an. Nenne deinem Chef auch das voraussichtliche Geburtsdatum, damit dieser sich z.B. um eine Vertretung kümmern kann.

Falls du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du das hier bereits andeuten und Vorschläge zum Zeitpunkt und zur genauen Stundenzahl machen. So kannst du vermeiden, dass dein:e Chef:in deinen späteren, konkreten Antrag  auf Teilzeit in der Elternzeit ablehnt, weil er z.B. schon für die gesamte Dauer deiner Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.

Alle wichtigen Musteranträge findest du hier:

Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber (Muster)

Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit (Muster)

Antrag auf Übertragung von Elternzeit (Muster)

Welche Fristen sind für die Anmeldung zu beachten?

Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit bei deinem Chef angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt für die Mutter frühestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes) und für den Vater frühestens mit der Geburt des Kindes.

Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt für Mütter und Väter ein besonderer Kündigungsschutz, der über die ganze Auszeit Gültigkeit hat. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht eingehalten habe?

Wenn du die Frist nicht eingehalten hast, beginnt die Elternzeit immer sieben Wochen, nachdem dein Chef deinen Elternzeitantrag erhalten hat – der Termin für den Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich also entsprechend um sieben Wochen.

Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!

Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden seit Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.

Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was gilt, wenn mein Kind kurz vor oder kurz nach dem ermittelten Termin zur Welt kommt?

Wird dein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren und du wolltest aber als Vater oder zweite Mutter gleich nach der Geburt Elternzeit haben, muss dir dein/e  Chef*in die Elternzeit entsprechend flexibel einräumen.  LeiblicheMütter brauchen ihre Elternzeit erst frühestens eine Woche nach der Geburt bei Ihrem Arbeitgeber anmelden, denn sie sind ja noch erst einmal mind. acht Wochen im Mutterschutz.  Ihr könnt also in Ruhe die Elternzeit erst nach der Geburt anmelden.

Was gilt, wenn mein Kind ein Frühchen ist, also mehr als drei Wochen zu früh geboren wurde?

Bei einer Frühgeburt verlängert sich für Mütter die Mutterschutzfrist um die Zeit, die das Kind zu früh kommt – mindestens aber auf 12 Wochen nach der Geburt. Soll sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, haben Mütter auch entsprechend mehr Zeit, um die Elternzeit – unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist – anzumelden.

Väter oder die zweiten Mütter können die Anmeldefrist der Elternzeit beim Arbeitgeber aus dringenden Gründen – und mindestens sieben Wochen vor Beginn – verkürzen. Eine Frühgeburt ist ein solcher dringender Grund.

 

WICHTIG ZU WISSEN

Du hast weitere Fragen, möchtest mehr Details wissen oder hast etwas nicht ganz verstanden? Dann findest du hier verschiedene Möglichkeiten, dich kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen

1. Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie

Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums

2. Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ hier herunterladen.Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.

3. Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30 oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk

4. Du kannst dich außerdem jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. Adressen in deiner Nähe findest du hier

Geburtsvorbereitung – Wie sinnvoll ein Kurs ist

Die Geburt rückt näher? Ein Geburtsvorbereitungskurs bietet dir Sicherheit, Pflegetipps, Austausch mit anderen Schwangeren und vieles mehr. Was genau dich dort erwartet? Schau es dir hier an:


Newsticker Interessiert?