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Elternzeit: Dauer und Aufteilen

Wie lange dauert die Elternzeit? Kann ich meine Elternzeit aufteilen? Was gilt bei einer Mehrlingsgeburt? Auf diese und weitere Fragen rund um die Elternzeitdauer und -aufteilung findest du hier Antworten.

In diesem Artikel:

Was ist eigentlich Elternzeit?

Als Elternzeit bezeichnet man den Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für Arbeitnehmer:innen für Eltern von Kindern bis zu deren 8. Lebensjahr. Jedes Elternteil hat dabei die Möglichkeit bis zu drei Jahre in Elternzeit zu gehen. Während einer Elternzeit (auch während einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit) hast du einen besonderen Kündigungsschutz und kannst danach wieder auf deine alte Stundenzahl zurück.

Die zu beachtenden Fristen und Regeln für Arbeitnehmer:innen sind im Bundeselterngeld- und – elternzeitgesetz geregelt. Bitte informiere dich darüber gut, damit du keine Fehler bei der Meldung deiner Elternzeit machst! Übrigens können auch Stiefeltern oder in besonderen Fällen auch Großeltern in Elternzeit gehen. Auch Beamt:innen können in Elternzeit gehen, für sie gelten ähnliche Regelungen.

Ab wann kann ich frühestens in Elternzeit gehen?

Die Elternzeit beginnt für die leibliche Mutter frühestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes), für den Vater frühestens mit der Geburt des Kindes.

Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt für Mütter und Väter ein besonderer Kündigungsschutz, der über die gesamte Auszeit Gültigkeit hat. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.

Weitere Infos findest du hier:

Artikel: Antrag auf Elternzeit

Wie lange dauert die Elternzeit?

Du darfst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen – Bis zu zwei Jahre aus den drei Jahren kannst du auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, und zwar bis zum achten Geburtstag des Kindes. Dieser sog. „Übertragung“ muss allerdings dein Chef zustimmen.

Beachte: Die Elternzeit kann zwar drei Jahre dauern aber das Elterngeld wird nicht über die ganze Zeit gezahlt.

Näheres zu den Elterngeld-Regelungen findest du in unseren Elterngeld-FAQs:

Elterngeld: Bezugszeitraum und Aufteilung

Gibt es bei der Elternzeit eine Mindestdauer?

Nein, du kannst auch nur eine Woche Elternzeit nehmen.

Beachte:  Wenn du Elterngeld erhalten willst, musst du aber für mindestens zwei Lebensmonate deines Kindes weniger als 32 Wochenstunden durchschnittlich gearbeitet haben oder eben gar nicht. Deshalb nehmen viele Elternteile dann doch mindestens für zwei Lebensmonate Elternzeit.

Muss ich die drei Jahre Elternzeit am Stück nehmen oder kann ich sie splitten?

Du musst die Elternzeit nicht in einem Stück nehmen. Elternzeit kann auch für einzelne Wochen oder Monate genommen werden. Ob einer von euch die vollen drei Jahre zuhause bleibt oder ihr euch abwechselt, ist ebenfalls euch überlassen.

Grundsätzlich gelten eure Elternzeiten unabhängig voneinander. Bereits genutzte Elternzeit wird also nicht von der verbleibenden des Partners abgezogen. Umgekehrt kann ungenutzte Elternzeit eines Partners auch nicht auf das Elternzeitkonto des anderen übertragen werden.

Jeder Elternteil darf seine gesamte Elternzeit grundsätzlich in drei Abschnitte aufteilen. Fällt der dritte Abschnitt in die Zeit nach dem dritten Lebensjahres deines Kindes, hat dein Arbeitgeber allerdings evtl. die Möglichkeit dir diesen Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen.

Wie genau kann ich meine Elternzeit aufteilen?

Jeder Elternteil darf seine gesamte Elternzeit grundsätzlich in drei Abschnitte aufteilen. Wenn du angemeldete Elternzeit einfach nur verlängerst, zählt die Verlängerung nicht als ein neuer Zeitabschnitt – nur wenn du zwischenzeitlich wieder mehr als 32 Wochenstunden arbeitest, beginnt anschließend wieder ein neues Segment.

Können beide Partner parallel Elternzeit nehmen?

Ja, Eltern können zeitgleich oder überlappend in Elternzeit gehen. Theoretisch kann man sogar die vollen drei Jahre gemeinsam pausieren, oder nur einer von beiden nutzt die Elternzeit. Wenn ihr beide sie abwechselnd nehmen wollt, kann jeder von euch die Elternzeit in maximal zwei Zeitabschnitte unterteilen.

Grundsätzlich werden beide Elternzeiten separat gewertet. Bereits genutzte Elternzeit wird also nicht von der verbleibenden des Partners abgezogen. Umgekehrt kann ungenutzte Elternzeit eines Partners auch nicht auf das Elternzeitkonto des anderen übertragen werden.

Was muss ich bei der Anmeldung der Elternzeit beachten?

Sieben Wochen vor Beginn deiner gewünschten Elternzeit musst du schriftlich deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber anmelden. Wenn dein Kind schon drei Jahre oder älter ist,  muss die Meldung bereits 13 Wochen vor dem Beginn erfolgen.  Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt dann ein besonderer Kündigungsschutz für dich, der über die gesamte Auszeit Gültigkeit hat.

Beachte:  Mit der ersten Meldung einer Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes legst du dich für die Dauer von zwei Jahren gegenüber deinem Arbeitgeber fest (gerechnet ab Beginn der Elternzeit)!  Alle Elternzeitabschnitte, die in diesem Zeitraum fallen sollen, musst du also gleich mit angeben. Dein Arbeitgeber kann dir ansonsten die Nachmeldung eines weiteren Abschnittes ablehnen. Übrigens kannst du auch nicht einfach einseitig eine Elternzeit vorzeitig beenden. Das ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Kann ich in der Elternzeit auch ein paar Stunden arbeiten?

Ja, in der Elternzeit kannst du auch bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das kannst du z.B. bei deinem Arbeitgeber aber auch bei einem anderen Arbeitgeber oder im Rahmen einer Selbständigkeit (in den beiden letzteren Fällen musst du aber die Zustimmung deines Arbeitgebers dafür einholen). Unter bestimmten Voraussetzungen hast du sogar einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung in deiner Elternzeit bei deinem Arbeitgeber. In diesem Fall sieht das Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz vor, dass man spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitätigkeit einen schriftlichen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen sollte (bei einem Kind über drei Jahre sogar 13 Wochen vorher). Bitte lasse dich zu dem Thema in einen der Schwangerschaftsberatungsstellen beraten oder informiere dich zu einzelnen Fragen beim Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums oder mithilfe der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“. Hier solltest dich gut auskennen, bevor du vielleicht einen Fehler bei der Beantragung machst!

Können leibliche Mütter drei Jahre Elternzeit noch nach Ende der Mutterschutzfrist nehmen?

Die Mutterschutzfrist (nach der Geburt) wird auf die Elternzeit angerechnet, denn sie erfüllt einen ähnlichen Zweck. Wenn du also acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt hattest, hast du rechnerisch noch 34 Monate Elternzeit übrig.

Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!

Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.

Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was gilt, wenn die Mutter während der Elternzeit erneut schwanger wird?

Bitte lasse ich dazu am besten beraten!  In vielen Fällen ist es nämlich ratsam die Elternzeit vorzeitig zu beenden passgenau zu Beginn des Mutterschutzes für das neue Kind, um noch mal Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld zu bekommen. 

Was gilt bei einer Mehrlingsgeburt?

Auch wenn du Mehrlinge bekommst, hast du für jedes einzelne Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Wenn du ganz geschickt planst, kannst du z.B. bei Zwillingen bis zu 6 Jahre Elternzeit haben.

 

WICHTIG ZU WISSEN

Du hast weitere Fragen, möchtest mehr Details wissen oder hast etwas nicht ganz verstanden? Dann findest du hier verschiedene Möglichkeiten, dich kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen

1. Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie

Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums

2. Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ hier herunterladen.Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.

3. Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30 oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk

4. Du kannst dich außerdem jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. Adressen in deiner Nähe findest du hier