Wie wirkt sich die Elternzeit auf Ausbildung oder Studium aus?
Elternzeit wird nicht auf Ausbildungszeiten angerechnet. Ausbildungszeiten verlängern sich dementsprechend. Das bedeutet: Wenn du dich in einer Ausbildung befindest, studierst oder eine Weiterbildung machst, wird die Zeit deiner Elternzeitpause einfach hinten angehängt. Auch wenn der Ausbildungsvertrag auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet war, endet er erst, wenn du deine jeweilige Ausbildung beendet hast.Wann sollte ich mit meinem Chef meine Elternzeitpläne besprechen?
Generell so früh wie möglich. Wenn du allerdings den Kündigungsschutz der Elternzeit ausnutzen willst, beachte, dass dieser erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit in Kraft tritt. Wenn du davon die Elternzeit-Anmeldefrist von sieben Wochen abziehst, bleibt dir also nur eine Woche, in der du rechtlich abgesichert bist.Was sollte ich beim Elternzeit-Gespräch mit meinem Chef beachten?
Bereite dich gut auf das Gespräch vor, sodass du deinem Chef alle wesentlichen Details präsentieren kannst. Sprich im Vorfeld mit deiner Partnerin/deinem Partner darüber, wer von euch wann Elternzeit nehmen will und mit welchem Anteil ihr danach wieder arbeiten gehen wollt. Hol dir auch Erfahrungsberichte von Kollegen ein. Durch eine gute Vorbereitung zeigst du deinem Chef, dass du dir Gedanken darüber gemacht hast, wie es in der Zwischenzeit im Betrieb ohne dich weitergehen soll.
Weitere Vorbereitungs-Tipps für das Gespräch mit dem Chef findest du hier:
Kann mein Elternzeitantrag noch nachträglich abgelehnt werden, wenn ich einen neuen Chef bekomme?
Auch gegenüber einem neuen Arbeitgeber hast du Anspruch auf Elternzeit. Bei übertragenen Elternzeit-Monaten, die du bis zum achten Geburtstag deines Kindes nehmen kannst, ist dein neuer Arbeitgeber allerdings nicht an die Zustimmung deines alten Chefs zum Übertrag gebunden.Darf ich während der Elternzeit studieren?
Ja, du darfst während der Elternzeit studieren. Wenn du nebenbei allerdings arbeiten willst, ist eine maximale Wochenstundenzahl von 30 Stunden festgelegt. Grundsätzlich stehen Studierenden in Elternzeit bis zu sechs Urlaubssemester zu.Wann muss ich meinem Chef mitteilen, wie ich das dritte Jahr der Elternzeit nutzen werde?
Sieben Wochen vor dem geplanten Beginn deines dritten Jahres Elternzeit – also sieben Wochen vor dem zweiten Geburtstag des Kindes. Wie schon bei der ersten Anmeldung deiner Elternzeit gilt auch für die letzten 12 Monate die Sieben-Wochen-Frist.
Beachte: Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, verlängert sich diese Frist mit Inkrafttreten der „Elterngeld Plus“-Reform von sieben auf 13 Wochen.
Darf ich meine Elternzeit kurzfristig reduzieren oder verlängern?
Du benötigst die Zustimmung deines Chefs, wenn du deine eingereichte Elternzeit nachträglich verlängern oder verkürzen willst.
In Sonderfällen kannst du zunächst ohne Einverständnis deines Chefs die Elternzeit verkürzen oder verlängern (etwa bei der Geburt eines weiteren Kindes, schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes, gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern, etc.). Innerhalb von vier Wochen kann dein Chef allerdings eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung deiner Elternzeit aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen.
Darf mein Chef eine kurzfristige Verlängerung oder Reduzierung der Elternzeit ablehnen?
Ja, dein Chef kann eine Verlängerung oder Verkürzung deiner Elternzeit innerhalb von vier Wochen aus „dringenden betrieblichen Gründen“ schriftlich ablehnen. Was sich dahinter verbirgt, ist rechtlich nicht genau festgelegt. Generell handelt es sich dabei um Gründe, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb durch deine kurzfristige An- oder Abwesenheit gefährden oder durch die unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden.Hab ich während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubstage?
Für jeden vollen Kalendermonat, den du Elternzeit nimmst, kann dein Chef deinen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen! Nimmst du also das ganze Jahr Elternzeit, ist für dieses Jahr dein kompletter Urlaubsanspruch aufgebraucht. Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, verkürzt sich dein Jahresurlaub entsprechend nur um die Monate, in denen du nicht gearbeitet hast.Was passiert mit meinem Resturlaub?
Urlaubstage, die du vor der Elternzeit nicht genommen hast, können auf das Urlaubsjahr nach der Elternzeit übertragen werden. Wenn der Urlaub nach der ersten Elternzeit nicht genommen werden kann, weil ein weiteres Kind geboren wurde, verlängert sich der Übertragungszeitraum. Solltest du dein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit nicht fortsetzen, ist dein Chef dazu verpflichtet, dir die fehlenden Urlaubstage auszahlen.Muss mein Chef einer Übertragung der Elternzeit zustimmen?
Ja. Wenn du planst maximal 12 Monate zu übertragen, sie also bis zum achten Geburtstag deines Kindes zu nutzen, muss dein Chef dieser Übertragung zustimmen.
Einen Musterantrag für einen solchen Übertrag findest du hier:
Antrag auf Übertragung von Elternzeit (Muster)
Beachte: Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind, ist mit Inkrafttreten der „Elterngeld Plus“-Reform die Zustimmung deines Chefs nicht mehr nötig.
Darf ich während meiner Elternzeit arbeiten?
Ja, in größeren Betrieben (über 15 Mitarbeiter) darfst du maximal 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dazu musst du mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein, für mindestens zwei Monate Teilzeit beanspruchen und den Antrag sieben Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn deinem Chef vorlegen.
Wenn „dringende betriebliche Gründe“ dagegen sprechen, darf dieser deinen Antrag innerhalb von vier Wochen ablehnen. Auch in kleineren Betrieben (unter 15 Mitarbeiter) ist Teilzeitarbeit möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Einen Musterantrag zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit findest du hier:
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit (Muster)
Weitere Infos zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit gibt’s hier:
Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Du darfst zwischen 15 und 30 Stunden die Woche in Teilzeit arbeiten, wenn das Unternehmen, in dem du arbeitest, mehr als 15 Beschäftigte hat. Auch wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit sind, können beide bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn du weniger als 15 Stunden arbeiten willst, musst du das gesondert mit deinem Chef vereinbaren.
Darf mein Chef meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit abweisen?
Ja, grundsätzlich hat dein Chef vier Wochen Zeit, um auf deinen Antrag auf Teilzeitarbeit zu reagieren. Wenn er „dringende betriebliche Gründe“ anführt, darf er deinen Antrag auch ablehnen. Was sich dahinter verbirgt, ist rechtlich nicht genau festgelegt. Generell handelt es sich dabei um Gründe, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb durch deine Teilzeit gefährden oder durch die unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.Darf ich während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit beschäftigt sein, wenn ich bereits vorher in Teilzeit gearbeitet habe?
Ja, deine bisherige Teilzeitbeschäftigung kannst du auch während der Elternzeit ohne Zustimmung deines Chefs fortsetzen – solange deine Arbeitszeit nicht 30 Wochenstunden übersteigt. Bei der Anmeldung deiner Elternzeit bei deinem Chef solltest du entsprechend vermerken, dass du deine Teilzeitarbeit fortführen willst.Wie wirkt sich Teilzeitarbeit während der Elternzeit auf Elterngeldzahlungen aus?
Das zusätzliche Einkommen, das du während der Elternzeit durch Teilzeitarbeit verdienst, wird mit dem Elterngeld verrechnet. In der Regel beträgt das Elterngeld zwischen 65 und 67 Prozent deines früheren monatlichen Nettoeinkommens. Alles, was du dazuverdienst, wird von diesem früheren Nettoeinkommen abgezogen. Die neu berechneten 65 bis 67 Prozent fallen dementsprechend geringer aus als vorher.
Darf ich in der Elternzeit in einem anderen Betrieb arbeiten oder mich selbstständig machen?
Ja. Wenn dein Chef einverstanden ist, kannst du auch bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige(r) bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.Stehen mir betriebliche Sonderzahlungen zu?
Auf alle Sonderzahlungen, die mit einer Leistung verknüpft sind (z. B. das 13. Gehalt), hast du in der Elternzeit keinen Anspruch. Dein Chef darf diese Zahlungen daher während der Elternzeit kürzen oder ganz streichen. Anders sieht es bei Zahlungen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus, solange diese nicht die Arbeitsleistung, sondern die Betriebstreue belohnen: Grundsätzlich hast du auf solche Gratifikationen auch in der Elternzeit Anspruch.
Bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?
Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Elternzeit bei deinem Chef angekündigt hast – frühestens aber ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit – herrscht grundsätzlich absolutes Kündigungsverbot. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Insolvenz deines Arbeitgebers, kann dir gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn du in Teilzeit arbeitest oder du gemeinsam mit deinem Partner/deiner Partnerin in Elternzeit gehst.
Wann läuft der Kündigungsschutz aus?
Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit.Was passiert, wenn mein Arbeitgeber während meiner Elternzeit Insolvenz anmeldet?
Eine Insolvenz des Arbeitgebers kann ein Grund dafür sein, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit ins Leere läuft. Mit der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kann dir in diesem Fall gekündigt werden.Kann ich während der Elternzeit kündigen?
Ja, und dafür brauchst du auch keinen Kündigungsgrund angeben. Während der Elternzeit gilt allerdings eine Sonderregel: Willst du zum Ende der Elternzeit kündigen, musst du eine festgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, unabhängig von sonst geltenden Kündigungsfristen. Sinn und Zweck dieser Regelung liegen darin, die nahtlose Betreuung des Kindes zu sichern und gleichzeitig eine angemessene Frist für den Arbeitgeber zu wahren.
Diese Sonderregelung gilt nur für Arbeitnehmer in Elternzeit – nicht wenn du anderen Sonderurlaub beanspruchst.
Übrigens gilt dein Kündigungsrecht auch, wenn du nicht die vollen 3 Jahre Elternzeit ausgeschöpft hast. Wenn du die Elternzeit in mehrere Abschnitte unterteilst, gilt die Dreimonatsfrist nur für den letzten Abschnitt der Elternzeit.
Falls du die Dreimonatsfrist nicht einhältst, wird deine Kündigung erst zum nächsten nach der Elternzeit liegenden Termin wirksam.
Verlängert sich durch Elternzeit ein befristeter Arbeitsvertrag?
Nein, ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich durch die Elternzeit grundsätzlich nicht. Es endet zum festgelegten Termin. Ausnahmen gelten für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Ärzte in Weiterbildung.Wann sollte ich mit meinem Chef den beruflichen Wiedereinstieg besprechen?
Spätestens drei Monate vor Ende deiner Elternzeit solltest du mit deinem Chef deine Rückkehr in den Job besprechen. Je früher du deinen Wiedereinstieg mit dem Unternehmen abklärst, desto leichter kann er von beiden Seiten geplant und durchgeführt werden.
Weitere Infos zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit findest du hier:
Steht mir nach der Elternzeit mein alter Arbeitsplatz zu?
Während der Elternzeit besitzt dein Arbeitsvertrag weiterhin unverändert Gültigkeit. Einen Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz, an dem du vor der Elternzeit beschäftigt warst, hast du allerdings nicht. Anrecht hast du lediglich auf eine Beschäftigung bei gleicher Arbeitszeit und bei gleicher Entlohnung. Eine Schlechterstellung ist also nicht zulässig – dir steht mindestens ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu.Habe ich auch nach der Elternzeit Anrecht auf eine Teilzeitstelle?
Ja, auch nach der Elternzeit hast du Anspruch auf einen Teilzeitjob. Die Bedingungen sind die gleichen wie innerhalb der Elternzeit. Allerdings musst du deinen Wunsch spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich bei deinem Chef anmelden. In deinem Antrag gibst du die gewünschte Verteilung deiner Arbeitszeit an – grundsätzlich gilt: je früher du deine Pläne für einen beruflichen Wiedereinstieg mit deinem Chef besprichst, desto besser gelingt die Organisation für beide Seiten.
Weitere Tipps zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit findest du hier:
Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!
Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.
Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kann ich mit meinem Chef individuelle Lösungen finden, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass du mit deinem Chef individuelle Absprachen triffst. Ein Rechtsanspruch besteht auf diese Regelungen dann allerdings nicht mehr.Was muss ich beachten, wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos bin?
Nach Ablauf der Elternzeit ist der Kündigungsschutz nicht mehr gültig. Sollte dein Chef dir kurz nach der Elternzeit kündigen, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu musst du arbeitslos gemeldet sein und einer Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Berechnung: Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Bei einer Elternzeit von einem Jahr erfolgt die Berechnung auf der Grundlage deiner Einkünfte vor der Elternzeit. Bei längerer Elternzeit ohne Teilzeiteinkünfte wird das Arbeitslosengeld anhand einer Pauschale – dem „fiktiven Arbeitsentgelt“ – berechnet. Je nach Berufsausbildung wirst du dann in eine von vier Qualifikationsklassen eingeteilt, für die ein Tagessatz zwischen 46,- und 110,- Euro gilt. Hiervon werden dann 67 Prozent berechnet – das bedeutet, du erhältst nach der Elternzeit erheblich weniger Arbeitslosengeld.
Weitere Infos zum Arbeitslosengeld nach der Elternzeit findest du hier:
Ratgeber-Übersicht
Elternzeit
Elternzeit: Anspruchsvoraussetzungen
Elternzeit: Antrag
Elternzeit: Dauer und Aufteilung
Elternzeit: Zuschüsse und Sozialversicherung
Elterngeld
Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen
Elterngeld: Antrag
Elterngeld: Bezugszeitraum und Aufteilung
Elterngeld: Betrag
Elterngeld: Zusammensetzung
Elterngeld: Steuerabzüge und Sozialabgaben
Elterngeld: Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung