Auch mit wenig Geld in die Kur
Das Deutsche Müttergenesungswerk weist jetzt darauf hin, dass es für einkommensschwache Familien Möglichkeiten gibt, diesen Eigenanteil drastisch zu reduzieren. „In den Beratungsstellen erleben Beraterinnen immer wieder, dass Mütter eine medizinisch dringend benötigte Kurmaßnahme in Frage stellen, sobald sie von den Kosten hören, die auf sie zukommen. Es ist uns wichtig darüber aufzuklären, dass Mütter in schwierigen finanziellen Situationen nicht auf eine Kurmaßnahme verzichten müssen", erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin.
Pauschalzahlung am Jahresbeginn
Bei den meisten Krankenkassen besteht zu Jahresbeginn die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheids, die gesamte Selbstbeteiligung eines Jahres bei der Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Darin enthalten sind die Praxisgebühren, der Eigenanteil der Medikamente Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit. Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist.
"Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, viele Krankenkassen sind dazu bereit. Die Beratungsstellen helfen dabei und können dann auch prüfen, ob zusätzlich mit Spendenmitteln die Kurmaßnahme in den Einrichtungen des MGW unterstützt werden kann", so Schilling weiter. Hilfe bei der Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme finden die Mütter in den rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk oder unter www.muettergenesungswerk.de oder www.der-paritaetische.de.