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Netzwerk Elterninitiativen für Geburtskultur

Das „Netzwerk Elterninitiativen für Geburtskultur“ gibt Eltern eine starke Stimme für eine neue, menschlichere Geburtskultur.

In diesem Artikel:

Reform der Geburtskultur

Kasseler Erklärung zur Reform der Geburtskultur
vom 10. Oktober 2015

Erklärung - Reform der Geburtskultur (PDF)

Die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung – Familienbildung und Frauengesundheit – Bundesverband e.V.

Die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung – Familienbildung und Frauengesundheit – Bundesverband e.V. – kurz GfG – besteht seit 1980 und hat ca. 650 Mitglieder. Wir sind ein bundesweit tätiger Verband. Wir bieten vor allem Weiterbildungen wie die GfG-Familienbegleiterin® und GfG-Doula® an.

Auf politischer Ebene setzen wir uns gemeinsam mit anderen Vereinen für bessere, unterstützende Rahmenbedingungen für Frauen und Familien ein. Wir bieten auch Müttern ohne pädagogische Vorbildung die Möglichkeit, sich z.B. zur Fabel®-Kursleiterin weiterzubilden. Weitere Informationen: www.gfg-bv.de

Wir Eltern fordern, dass ...

  • Leistungen transparent dargestellt werden, um zu entscheiden, ob die Vorsorge sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert oder am Profit des Gesundheitsmarktes.
  • sie über die gleichberechtigte Vorsorgemöglichkeit durch Hebammen aufgeklärt und informiert werden.
  • für die Gebärenden Individualität und Selbstbestimmung im klinischen Umfeld herrschen.
  • die physiologische Geburt und konkrete Maßnahmen zur Senkung der Kaiserschnittrate gefördert werden.
  • invasive Routinemaßnahmen abgeschafft werden.
  • jeder Gebärenden eine konsequente Eins-zu- Eins-Betreuung durch eine Hebamme zusteht.
  • sie durch freiberuflich und geburtshilflich tätige Hebammen in allen Phasen des Elternwerdens stärkend begleitet werden.
  • die von Hebammen aufgebauten und am Bedarf von Eltern orientierten Strukturen zur Geburtshilfe, wie Geburtshäuser, Hebammenkreißsäle, Hebammenpraxen und Hausgeburtshilfe, ausgebaut, finanziell abgesichert und angemessen vergütet werden.
  • der Staat seine Mitverantwortung zur Regelung wohnortnaher Versorgung trägt.