MENU


Musikschulen: Umsatzsteuer bedroht Angebote

Früh übt sich: Private Musik-, Ballett- oder auch Schwimmschulen fördern in Deutschland rund zwei Millionen Kinder – doppelt so viele wie öffentliche Schulen. Jetzt sind viele in ihrer Existenz bedroht: Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, die privaten Schulanbieter mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belasten. Die Kursgebühren würden um knapp ein Fünftel steigen – für viele Familien kaum noch finanzierbar. Jetzt soll eine Petition an den Bundestag die Gesetzesänderung verhindern.

In diesem Artikel:

Musik- und Ballettschulen: Kindliche Frühförderung bedroht

„Wir stehen vor einem großen Problem“, sorgt sich Christina Bürger aus Köln. Die Diplom-Musikpädagogin fürchtet um ihre Existenz. Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 will das Bundesfinanzministerium private Schulen, die Kurse etwa für Musik, Ballett oder Babyschwimmen anbieten, von der bisherigen Umsatzsteuer-Befreiung ausnehmen und mit dem Höchstsatz von 19 Prozent belasten. Betroffen sind bundesweit allein rund 1000 Musik- und mindestens 750 Ballettschulen.

Umsatzsteuer

Etwas unklar ist, wie viele Babyschwimmschulen von der geplanten Neuregelung betroffen sein könnten. Viele Schulen führen schon länger die 19% Umsatzsteuer an den Fiskus ab. Kurse, die auf den Schulsport vorbereiten sind dagegen umsatzsteuerbefreit.

Jens Fischer vom Bundesverband für AquaPädagogik stellt sich aber hinter die Forderungen: "Grundsätzlich sind wir für eine einheitliche Umsatzsteuer-Regelung für private Schulanbieter und unterstützen die Petition. Auch deshalb, weil wir gegen eine Wettbewerbsverzerrung sind, die uns umsatzsteuerrechtlich im Vergleich zu Anbietern wie Vereinen und Volkshochschulen schlechter stellt."

Wer soll das bezahlen?

„Das bedeutet für die privaten Schulen: Sämtliche Honorare und Gebühren würden sich ab Januar 2013 um 19 Prozent erhöhen - eine gefährliche Entwicklung für die kindliche Frühförderung“ erklärt Bürger, Leiterin der Musikschule „Saltarello“ in Köln-Sülz. Viele Eltern, die ihren Kindern ein breites Bildungsangebot angedeihen lassen möchten, könnten da finanziell nicht mehr mitziehen. Bürger: „Das wäre für kleine Schulen das Aus.“ Und die Kinder hätten das Nachsehen.

Verzerrter Wettbewerb

Im Gegensatz dazu bleiben etwa öffentliche Musikschulen weiterhin befreit und werden sogar noch subventioniert – „eine klare Wettbewerbs-Verzerrung“, erklärt der Bonner Fachanwalt Hans-Jürgen Werner, der die privaten Frühförder-Einrichtungen juristisch vertritt. Auch teurere Individual-Privatlehrer brauchen weiterhin keine Umsatzsteuer zu zahlen – das begünstigt finanziell besser gestellte Familien zusätzlich. Darin sehen die Privatschul-Betreiber einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Aus Vorsicht wandeln sich bereits manche Privatschulen in Vereine um, die umsatzsteuerbefreit sind. „Doch damit begeben sich diese Anbieter in fremde Hände – nämlich die Ihrer Mitglieder-Versammlung“, weiß Werner. Konzept und Kursinhalte stehen und fallen mit dem Vereinsfrieden. Für die Mehrzahl der Privatschulen ist das keine Lösung: In einer Petition fordern sie jetzt vom Deutschen Bundestag eine Änderung des Gesetzentwurfs – über 50.000 Eltern haben diese bereits unterschrieben.

Petition erfolgreich

Mehr als 50.000 Personen haben die Petition unterzeichnet, ein Riesenerfolg. Nun muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Anliegen beschäftigen.

Im Finanzministerium scheint man derweil einzulenken: Wie eine Sprecherin gegenüber kidsgo mitteilte, seien keine Änderungen mehr geplant. Auch Eberhard Gienger, CDU, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses im Bundestag für Bildung und Forschung sagt: „Private Musikschulen müssen auch zukünftig für Bildungsangebote keine Umsatzsteuer zahlen. Musik, Tanz- und Ballettstunden als auch privater Schwimmunterricht und andere Unterrichtsformen der kulturellen Bildung bleiben umsatzsteuerfrei".

Wir von kidsgo werden die weitere Entwicklung verfolgen.

Jede Stimme zählt

Votieren 50.000 Bundesbürger für eine Petition, muss der Petitionsausschuss des Bundestages sich mit dem Bürger-Begehren in öffentlicher Sitzung befassen. „Die Petition kann persönlich im Bundestag vorgebracht und mit den Abgeordneten diskutiert werden – ein entscheidender Vorteil für den Erfolg“, weiß Werner. Danach ergeht der Vorschlag des Petitionsausschusses an den Bundestag zum Neu-Entscheid des Gesetzes.

Es gibt einen weiteren Hoffnungsschimmer: Bereits jetzt macht eine Koalition quer durch alle Bundestags-Fraktionen Front gegen den Änderungs-Entwurf. Tenor: „Private Schulen nicht zusätzlich besteuern!“. Ein Insider vermutet: "Vielen Abgeordneten scheint zu dämmern, dass es weniger als ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl ungeschickt wäre, die frühkindliche Bildung einzuschränken. Denn Kinderfreundlichkeit wird eins der großen Wahlkampfthemen." Auch die vielen entrüsteten Kommentare auf dieser Seite zeigen, wie viel politische Brisanz in diesem Thema steckt.