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Schwanger im Studium: Weitere Studiengestaltung und Hilfsangebote an Universitäten

Auch wenn es einiges an Planung erfordert: Dein Studium kannst du mit einer guten Strukturierung und diversen Handkniffen sowie entsprechendem Durchhaltevermögen trotz Schwangerschaft meistern. Wir zeigen dir hier, wie es nach der Schwangerschaft in Ausbildung und Studium weitergehen kann.

In diesem Artikel:

Beurlaubung und Teilzeit

Hierzu steht dir infolge der Geburt u. a. die Möglichkeit zur Verfügung, dich für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlauben zu lassen. Zwar entfällt dann der BAföG-Anspruch, dafür kannst du in dieser Zeit ALG II beantragen (Voraussetzung dafür ist, dass kein großes Vermögen und Einkommen vorhanden ist – das gilt auch für den Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Außerdem werden die Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Es besteht also die Möglichkeit, das Studium dennoch in dieser Zeit zu absolvieren. Wie viele Urlaubssemester dir zustehen, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Ob du während der Beurlaubung prüfungsrelevante Leistungen erbringen darfst, ist bei dem zuständigen Studienbüro deiner Universität zu prüfen.

Alternativ bietet sich bei manchen Studiengängen ein Teilzeitstudium an. Hier ist jedoch zu beachten, dass ein Teilzeitstudium nicht BAföG-förderungsfähig ist, da das Studium nach § 2 Abs. 5 BAföG „die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch“ nehmen sollte. Hier wäre eventuell alternativ der Bezug von ALG II möglich.

Die hilfen im Überblick

  • Urlaubssemester und Teilzeitstudium: Mehrere Auszeitsemester sind möglich (die Anzahl variiert je nach Hochschule). Diese Semester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. In dieser Zeit hast du Anspruch auf ALG II. Auch ein Teilzeitstudium ist möglich. In beiden Fällen entfällt jedoch der Anspruch auf BAföG.
  • Familiengerechtes Wohnen: Studentenwerke vermitteln familiengerechte und bezahlbare Wohnungen in der Nähe von Spielplätzen, KiTas oder Schulen.
  • Kinderbetreuung: Studentenwerke vermitteln KiTa-Plätze (meist über Wartelisten, auf denen studentische Eltern besonders begünstigt werden). Einige Einrichtungen bieten auch flexible Kurzzeitbetreuungen außerhalb der regulären Betreuungszeiten an. Die Betreuungskosten legt die zuständige Gemeinde fest.

Familiengerechtes Wohnen

Du lebst gerade in einer Wohngemeinschaft und möchtest mit deinem Kind eine familiengerechte Wohnung beziehen? Ganze 52 Studentenwerke bieten in Deutschland familiengerechte und bezahlbare Wohnungen in Wohnheimen an. In Göttingen verwaltet das Studentenwerk beispielsweise rund 170 Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen, die sich größtenteils in der Nähe von Spielplätzen, KiTas und Schulen befinden. Eine Bewerbung bei dem für deine Hochschule zuständigen Studentenwerk ist hierfür unbedingt notwendig. Die Vergabe der Wohnung erfolgt anschließend nach sozialen Kriterien. Achtung: Dieses Angebot besteht nicht für Auszubildende.

Kinderbetreuung für studentische Eltern

Ausreichend Krippen- und Kindergartenplätze sind vor allem in den Ballungszentren der Republik Mangelware. Die Aussicht auf einen der begehrten Betreuungsplätze ist für studentische Eltern dennoch nicht aussichtslos. In den Jahren 2016/2017 konnten von 55 Studentenwerken 8.850 Plätze in 220 Kindertagesstätten angeboten werden. Nach welchem System diese Plätze vergeben werden, ist unterschiedlich: „Die Wartezeiten sind individuell. Im Studentenwerk Göttingen gibt es eine Warteliste, und die Plätze werden nicht nach Eingangsdatum, sondern nach einem Punktesystem vergeben. Das heißt, studentische Eltern erhalten zum Beispiel mehr Punkte als berufstätige Eltern, da das Studentenwerk Göttingen studierende Eltern besonders fördern und unterstützen möchte“, erklärt Heike Lorey-Vaupel, Leiterin der Abteilung Kindertagesstätten des Studentenwerks.

Flexible Betreuungskosten und Betreuungszeiten

Die Kosten der Betreuung legt die jeweils zuständige Gemeinde fest. In Göttingen greift im Falle der Krippenplätze ein Sechs-Stufen-System, welches sich am Einkommen der Eltern orientiert. Kindergartenplätze sind hier, abgesehen von einer Verpflegungspauschale, seit August 2018 kostenlos. Es ist individuell zu prüfen, welche Gebühren deine Stadt für die Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern erhebt. Neben den Kernöffnungszeiten ermöglichten 51 Studentenwerke 2016/2017 den Eltern erweiterte Betreuungszeiten und immerhin 24 boten eine flexible Kurzzeitbetreuung außerhalb der regulären Betreuungszeiten. In Notfällen, z. B. im Falle eines erkrankten Kindes oder bei Ausfall der Regelbetreuung, wird zudem an einigen Standorten eine Notfallbetreuung realisiert.