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Erster Schritt zur Erhaltung der außerklinischen Geburtshilfe

Betriebskostenpauschale der Geburtshäuser erhöht- Nach langem Ringen um die finanzielle Sicherheit der Geburtshäuser in Deutschland hat sich die Schiedsstelle heute zumindest in einem Teilbereich den Nöten der Hebammen angenommen.

In diesem Artikel:

Erster Schritt zur Erhaltung der außerklinischen Geburtshilfe

Ab dem 01. 07. 2012 wird die Betriebskostenpauschale der hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) von bisher 550 Euro auf 700 Euro/Geburt für vorläufig drei Jahre erhöht. Bis Juli 2015 muss der Schiedsstelle ein Wirtschaftsgutachten vorliegen, das von den Krankenkassen und den Hebammenverbänden auf den Weg gebracht wird. Das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung wird dann als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen.

Nach Ansicht der Hebammenverbände ist das heutige Ergebnis ein guter erster Schritt, unabhängig von der weiterhin unzureichenden Vergütung für alle anderen Hebammenleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett oder der ungeklärten Haftpflichtproblematik. Mit der Anhebung der Betriebskostenpauschale werden aber wenigstens die Bedingungen für die Geburtshilfe in den von Hebammen geleiteten Einrichtungen, wie zum Beispiel den Geburtshäusern, verbessert.

Die Erkenntnis, dass die außerklinische Geburtshilfe wichtig und wertvoll ist, macht den Hebammenverbänden Hoffnung, dass in Kürze auch die übrigen Hebammenleistungen eine auskömmliche Vergütung erhalten werden.

Martina Klenk,
Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

Susanne Schäfer
Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschland (BfHD)

Josefine Lantow
Vorsitzende des Netzwerk der Geburtshäuser