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Formalitäten nach der Geburt – Checkliste für Behördengänge

Geschafft! Das Baby ist da – und nun stehen ein paar Ämtergänge an. Was muss ich wo beantragen, ausfüllen, unterschreiben? Hier sind die wichtigsten Formalitäten, für dich zusammengefasst.

In diesem Artikel:

Formalitäten nach der Geburt: Geburtsurkunde, Kinderfreibetrag, Krankenversicherung

  • Geburtsurkunde: Das Naheliegende: die Geburtsurkunde, die das Standesamt am Geburtsort ausstellt. Wer im Krankenhaus entbindet, dem wird dieser Ämtergang meist abgenommen, ansonsten musst du die Urkunde innerhalb einer Woche nach der Geburt beantragen. Du erhältst vier Exemplare, eins davon brauchst du für den Antrag auf Elterngeld, eins für das Kindergeld. Die Geburtenbuchstelle leitet die Anmeldung ans Einwohnermeldeamt weiter – dazu musst du nichts unternehmen.
  • Kinderfreibetrag: Wer den Kinderfreibetrag eintragen und eventuell die Steuerklasse wechseln will, muss dafür zum Finanzamt.
  • Krankenversicherung: Krankenversichert ist dein Baby automatisch. Innerhalb der ersten zwei Lebensmonate musst du die Geburt schriftlich anmelden, manche Krankenkassen verlangen eine Kopie der Geburtsurkunde für den Antrag. In der gesetzlichen Krankenkasse ist die Familienversicherung für dein Kind kostenlos. Privat Versicherte müssen auch für ihr Kind Beiträge zahlen.

Weitere Informationen

Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld

  • Schon vor der Geburt kannst du alles für den Antrag auf Kindergeld vorbereiten, stellen kannst du ihn aber erst nach der Geburt. Zuständig sind die Familienkassen der Arbeitsämter. Rückwirkend wird Kindergeld für ein halbes Jahr bezahlt. Sei rechtzeitig vorbereitet und berechne hier den Geburtstermin deines Babys!
  • Elterngeld gibt es rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung – es lohnt sich also, diese Formalie schnell zu erledigen. Möglich ist das ab dem Tag der Geburt, und zwar bei der Elterngeldstelle, die zuständige Behörde ist je nach Bundesland unterschiedlich.Neben der Geburtsurkunde brauchst du dazu einen Nachweis über das Einkommen des letzten Jahres.
  • Das Betreuungsgeld wurde im Sommer 2015 gekippt, weil es laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen das Grundgesetz verstößt und eigentlich Ländersache ist. 2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt, und zwar für Eltern von Ein- bis Dreijährigen, die ihr Kind zuhause betreuen und weder Kitaplatz noch Tagesmutter in Anspruch nehmen.