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Checkliste Anträge zur Geburt – Was du nicht vergessen darfst

Eine Schwangerschaft ist ein schönes Erlebnis. Um die Zeit vor und nach der Geburt unbeschwert genießen zu können, gibt es aber einige Dinge zu erledigen. Neben vielen Rechten kommen auf die Schwangere einige Pflichten zu, über die du dich informieren solltest. Was musst du beim Arbeitgeber und bei Behörden alles beachten?

In diesem Artikel:

Checkliste Arbeitgeber und Behörden – Was darfst du nicht vergessen?

Daran solltest du denken

  • Du bist zwar nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, aber nur so kannst du deinen Mutterschutz geltend machen. Mancher Arbeitgeber verlangt einen Nachweis über die Schwangerschaft. In diesem Fall musst du seiner Bitte nachkommen. Die Kosten für eine Bescheinigung trägt dann allerdings dein Arbeitgeber.
  • Rede möglichst früh mit deinem Chef auch über deinen Berufseinstieg nach der Elternzeit. Beachte dabei, dass du deine Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei deinem Chef einreichst. Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens nach dem Ende des Mutterschutzes. Das heißt, du musst deinen Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt abgeben. Nimmt dein Partner Elternzeit, dann muss der Antrag acht Wochen vor Elternzeitbeginn bei seinem Chef auf dem Tisch liegen. Am besten lasst ihr euch eure Elternzeit-Anträge schriftlich bestätigen.
  • Während der Elternzeit kannst du dir dann in Ruhe überlegen, ob du wieder voll ins Berufsleben einsteigen willst oder lieber in Teilzeit arbeiten gehst. Nach der Elternzeit besteht in den meisten Fällen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Der Antrag muss allerdings drei Monate vor Ablauf der Elternzeit gestellt werden.
  • Damit dein Mutterschaftsgeld berechnet werden kann, musst du eine Bescheinigung über den Entbindungstermin bei der Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung gibt es ab der 34. Schwangerschaftswoche kostenfrei von deinem Arzt. Die Krankenkasse beantwortet dir auch offene Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld.
  • Verschiedene Beratungsstellen stehen dir bei finanziellen oder sozial bedingten Sorgen zur Seite. Kirchen oder private Träger, wie das Jugend- oder Sozialamt, unterstützen dich in schwierigen Situationen. Auch gemeinnützige Stiftungen, wie Caritas oder Diakonie, beraten dich bei deinen Fragen. Beziehst du Arbeitslosengeld II, kannst du einen Antrag beim Arbeitsamt auf Schwangerenmehrbedarf stellen.
  • Nach der Geburt deines Babys hast du eine Woche Zeit, es beim Standesamt eintragen zu lassen. Vergiss nicht die Geburtsbescheinigung mitzubringen, die du im Krankenhaus oder von der Hebamme bekommen hast. Außerdem musst du die Geburtsurkunde beider Elternteile, Kopien eurer Personalausweise und einen Nachweis über eure Eheschließung vorweisen. Auf dem Standesamt wird auch der Vor- und Nachname des Kindes amtlich eingetragen, wozu ihr eine formlose Erklärung abgeben müsst.
    Ihr seid nicht verheiratet? Dann benötigt ihr die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter im Original.

Beratungsstellen helfen bei den Anträgen

  • Beim Standesamt oder beim Jugendamt deines zuständigen Bezirks kannst du die Vaterschaft anerkennen lassen. Wichtig ist hier die Zustimmung der Mutter.
  • Möglichst kurz nach der Geburt sollte das Baby auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Erkundige sich bei deiner Gemeinde nach der zuständigen Stelle.
  • Ebenfalls kurz nach der Geburt beantragst du eine Krankenversicherung für dein Kind. Ruf bei deiner Krankenkasse an. Du erhältst dann die notwendigen Formulare. Kurze Zeit später erhält dein Kind eine eigene Versichertenkarte.
  • Den Antrag auf Kindergeld kannst du schriftlich bei der zuständigen Familienkasse stellen. Diese findest du meist in dem für deinen Bezirk oder deiner Gemeinde verantwortlichen Arbeitsamt.
  • Zusätzlich zum Kindergeld gibt es das Elterngeld. Stell den Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt. Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt.
  • Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Beachte auch, dass es seit dem 01.01.2011 Änderungen zum Elterngeld gibt. Die wesentliche Struktur bleibt aber erhalten, nur Reiche mit einem Jahreseinkommen über 250.000 Euro und leider auch Hartz4 Empfängerinnen bekommen es nicht mehr.

Tipp: Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern spezielle Leistungen. Bist du während der Schwangerschaft oder nach der Geburt körperlich geschwächt, kannst du zum Beispiel eine Haushaltshilfe beantragen.

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