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Elterngeld-Betrag: Wie viel Elterngeld du bekommst

Wie viel Elterngeld steht mir zu? Erfahre hier alles zur Elterngeld-Summe und welche Sonderfälle es gibt!

In diesem Artikel:

Wie hoch ist der Elterngeld-Betrag?

Je nach Einkommenshöhe ersetzt das Elterngeld 65 bis 67 Prozent deines wegfallenden Nettoeinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Ab einem Nettoeinkommen von 1240 Euro werden nur 65 Prozent deines Einkommens zur Berechnung herangezogen. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro erhöht sich der Ausgangssatz stufenweise von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent – und zwar um ein Prozent für jede 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1000 Euro liegt.

Als Nettoeinkommen gilt dein Durchschnittsverdienst (ohne Einmalzahlungen) aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt deines Kindes bzw. für Mütter vor Beginn der Mutterschutzfristen.

Beachte: Mit Inkrafttreten des neuen ElterngeldPlus zum 01.07.2015 kannst du deine Bezugszeit verdoppeln – unabhängig davon, ob du parallel in Teilzeit arbeitest oder nicht. Somit ist eine Bezugszeit, die über den 14. Lebensmonat deines Kindes hinausgeht, möglich. Generell gilt: Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten (außer den Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden). Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des „normalen“ Elterngeldes.

Ergänzend wird ein sogenannter „Partnerschaftsbonus“ eingeführt. Das bedeutet, dass jeder Elternteil für vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhält, wenn beide Eltern mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden parallel arbeiten

Mehr zur Höhe des Elterngeldes findest du hier:

Artikel: Elterngeld schafft finanziell Luft

Gibt es einen Bonus bei Mehrlingsgeburten?

Eltern von Mehrlingen haben nur einen Elterngeldanspruch! Ein mehrfacher Bezug für jedes der Kinder ist nicht möglich! Dafür erhalten Eltern zusätzlich zum errechneten Elterngeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind einen Zuschlag von 300 Euro.

Gibt es einen Bonus für Geschwisterkinder?

Ja, Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus beantragen. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat (wenn du den Mindestbetrag von 300 Euro beziehst, erhältst du also zusammen mit dem Geschwisterbonus 375 Euro).

Bei zwei Kindern: Bei zwei Kindern besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus, bis das ältere Kind drei Jahre alt ist. Dann entfällt am Ende des Monats, in dem das Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, die Bonuszahlung.

Bei drei und mehr Kindern: Bei drei und mehr Kindern im Haushalt kannst du den Bonus beziehen, bis das älteste Geschwisterkind sechs Jahre alt ist. Auch hier entfällt am Ende des jeweiligen Monats die Bonuszahlung.

Bei einem älteren Kind mit Behinderung: Bei einem Geschwisterkind mit einer Behinderung kannst du den Geschwisterbonus beanspruchen, bis dieses Kind 14 Jahre alt ist.

Mehr zum Geschwisterbonus findest du hier:

Artikel: Wissenswertes zum Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!

Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.

Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gibt es einen Bonus für Niedrigverdiener?

Ja, wenn dein Einkommen vor der Geburt deines Kindes unter 1000 Euro liegt, steht dir ein Bonus bzw. ein erhöhter Elterngeldbetrag zu.

Grundsätzlich erhältst du 67 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt deines Kindes. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro erhöht sich diese Ersatzrate stufenweise von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent – und zwar um ein Prozent für jede 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1000 Euro liegt.