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Schwangerschaft – Vorsorge beim Arzt oder der Hebamme?

Eine Schwangerschaft bedeutet auch Vertrauen. Vertrauen in den Partner, Vertrauen in den eigenen Körper. Aber auch Vertrauen in einen kompetenten medizinischen Begleiter. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen stellen sich werdende Mamas die Frage: Arzt oder Hebamme?

In diesem Artikel:

Schwangerschaftsvorsorge beim Arzt oder der Hebamme?

Denn Mamas haben die Wahl: Die Untersuchungen können a) von einem Gynäkologen, b) von einer Hebamme oder c) von beiden im Wechsel durchgeführt.

Untersuchungen im Check

Unsere Experten bewerten hier für dich Nutzen & Risiken der Vorsorgeuntersuchungen:

35 Untersuchungen in der Schwangerschaft

Dass eine Hebamme schon so früh in die Begleitung der Schwangeren eingebunden werden kann, wissen viele nicht. Alle drei Vorsorgemöglichkeiten werden von den Krankenkassen übernommen.

Ärzte und Hebammen werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung das gleiche Ziel haben: Das Wohl von Mutter und Kind. Von beiden werden die Mutterschaftsrichtlinien eingehalten, ebenso wie die Empfehlungen zur Schwangerschaftsvorsorge. Arzt oder Hebamme führen alle im Mutterpass vorgeschriebenen Routineuntersuchungen durch. Auch die Laboruntersuchungen. Nur die Vorgehensweisen der beiden unterscheiden sich.

Weitere Informationen

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  • Sollte sich in deiner Gegend noch keine Hebamme auf kidsgo.de registriert haben, kannst du deine Hebamme auch hier finden: www.hebammensuche.de
  • Die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik sind auf der folgenden Seite aufgeführt:  Pränatale Diagnostik
  • Das steht alles im Mutterpass.

Die Vorsorge bei einer Hebamme

Entscheiden sich Frauen für eine Hebamme, entscheiden sie sich für mehr als nur eine Geburtshelferin. Hebammen begleiten die Frauen während der Schwangerschaft, übernehmen die Vorsorge und helfen auch im Babyalltag.

Die körperliche Untersuchung basiert bei den Hebammen auf ihren Sinnen und der Erfahrung. Oft haben Hebammen schon 500 oder mehr Schwangere begleitet. So tastet sie den Bauch, um zu erfühlen, ob das Kind ausreichend wächst. Auch die Lage des Kindes kann so bestimmt werden. Bei der vaginalen Untersuchung überprüft die Hebamme den Muttermund.

Um den kindlichen Herzschlag zu hören, benutzen viele Hebammen ein Hörrohr. Aber auch der Einsatz eines Doptons kann erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein kleines elektronisches Gerät. Nachdem es auf den Bauch gelegt wird, überträgt es den Herzschlag nach außen. Wie Ärzte können Hebammen auch ein CTG in der Schwangerschaft schreiben. Blutdruck und Gewicht können ebenso untersucht werden wie der Urin. Viele Hebammen setzen jedoch weniger auf technische Geräte, sondern mehr auf das Vertrauen der Schwangeren in den eigenen Körper, ihren Gesamteindruck und ihre Erfahrung.

Die Untersuchungen beim Arzt

Mittels Ultraschall überprüft der Arzt die Lage des Kindes. Meist geschieht dies durch einen vaginalen Ultraschall. Später wendet der Gynäkologe oder die Gynäkologin hierzu spezielle Handgriffe an. Anhand dieser Untersuchungen kann auch auf das Wachstum des Kindes geschlossen werden. Durch Tastuntersuchungen wird der Höhenstand des Gebärmutterbodens bestimmt. Die Herztöne werden durch ein CTG überwacht. Zudem führt der Arzt eine gynäkologische Untersuchung durch. Dabei wird auch ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen und untersucht. Eine vaginale Untersuchung während der Schwangerschaft ist wichtig, um mögliche Infektionen ausschließen zu können. Auch kann auf diese Weise einer Veränderung des Gebärmutterhalses erkannt werden.

Angebote für Schwangere

Hilfe, Beratung, Informationen und Links für Schwangere findest du hier:

Wo sind nun die Unterschiede zwischen den Untersuchungen?

Der wichtigste Punkt sind wohl die Ultraschalluntersuchungen. Denn diese werden von Hebammen in der Regel nicht selbst durchgeführt. Hebammen schicken die Schwangere zum Schallen zu einem Arzt. Auch die Verfahren der pränatalen Diagnostik können nur vom Arzt angewendet werden.

Die Hebammen haben dafür die vertraute und private Atmosphäre auf ihrer Seite. Die Untersuchungen finden entweder in der Hebammenpraxis oder auch in den vier Wänden der Mamas statt. Diese Tatsache ist gerade bei schon einem vorhandenen kleinen Kind von Vorteil. Auch der Zeitfaktor spielt eine entscheidende Rolle. Hebammen nehmen sich in der Regel mehr Zeit für die zu betreuenden Frauen. Darum haben sie auch ein Ohr für Probleme, die nicht unmittelbar mit den medizinischen Untersuchungen zusammenhängen aber die Schwangerschaft beeinflussen können.

Die Kombination machts!

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Zugegeben, es ist nicht ganz einfach, eine Entscheidung zu treffen. Freunde und Bekannte können Ratschläge geben. Schwangere sollte einfach in sich hinein hören. So finden sie die Vorsorge, mit der sie sich wohlfühlen. Das Wichtigste ist: Die Mamas müssen sich gut fühlen. Frauen, die die moderne Medizin schätzen, sind bei einem Arzt gut aufgehoben. Eine emotionale Begleitung finden Schwangere bei einer Hebamme.

Auch die Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Viele Frauen wechseln die Untersuchungen zwischen Arzt und Hebamme ab. Es gibt auch Ärzte, die mit Hebammen in einer Praxis zusammenarbeiten. Das klappt meist prima. Es gibt aber auch Ärzte, die diese Möglichkeit ablehnen. Der Grund liegt meist in der Abrechnung. Aber alle werdenden Mütter haben das Recht auf eine Vorsorge, die ihren Wünschen entspricht. Besteh in diesem Fall auf dein Recht und lass dich nicht verunsichern!

Dein Recht: vorsorge bei Arzt UND Hebamme

In den letzten Jahren kam es leider häufiger vor, dass Frauen in gynäkologischen Praxen davon abgeraten wurde, sich zusätzlich von einer Hebamme betreuen zu lassen oder die Frauenärztin zu wechseln. In diesem Falle wurde mit einem Mehrkostenaufwand gedroht, welcher nicht von den Krankenkassen getragen würde. In einem offenen Brief berichtete das „Netzwerk Elterinitiative für Geburtskultur“ der Bundesregierung davon. Diese reagierte mit einer Antwort, die wir euch nicht vorenthalten wollen:

Frauen dürfen sich im selben Quartal sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme behandeln lassen oder auch auf Wunsch den Arzt wechseln. „Eine Schwangere kann den betreuenden Frauenarzt bzw. die betreuende Frauenärztin wechseln und muss dafür nicht die Behandlungskosten selbst tragen.“ Und auch Kooperationen zwischen Frauenärzten*innen und Hebammen seien laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht grundsätzlich ausgeschlossen.“ Die Krankenversicherung der Patienten übernimmt in jedem Fall die Kosten und die Frauen müssen nicht in Privatleistung gehen.

Also: Bestehe auf dein Recht und lass dich nicht verunsichern.